Krebsvorsogeuntersuchung

Die Fachgesellschaften empfehlen, dass für Frauen einmal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen sinnvoll ist. Daher hat jede Frau einmal im Jahr Anspruch auf eine Krebsvorsorgeuntersuchung als Kassenleistung. Zu dieser Untersuchung zählt

  • die Brustabtastung ab dem 30.Lj
  • der feingewebliche Abstrich aus dem Gebärmutterhals ab dem 20.Lj

(Früherkennung Gebärmutterhalskrebs)

  • vaginale Abtastung ab dem 20.Lj
  • rektale Abtastung ab dem 50.Lj
  • Darmkrebsvorsorge mittels Stuhltest (Erkennung von unsichtbarem Blut) ab dem 50.Lj

Der vaginale Ultraschall und der Brustultraschall gehören nicht zu den Leistungen der Krankenkasse im Rahmen der Krebsvorsorge. Die Ultraschalluntersuchung stellt dennoch eine sinnvolle Ergänzung zur Früherkennung von Krebserkrankungen dar.

Natürlich haben Sie die Möglichkeit, als Eigenleistung bei jeder Krebsvorsorge zusätzlich einen Vaginalultraschall und/oder einen Brustultraschall durchführen zu lassen.

Wenn Sie an diesen Eigenleistungen interessiert sind, lassen Sie es mich wissen.